Die Befugnisse regelt das SteuerberatungsgesetzFür selbstständigen Bilanzbuchhalter sind folgende Tätigkeiten nach dem Steuerberatergesetz zulässig: - das Buchen laufender Geschäftsvorfälle sowie Kontieren (die zugrunde liegenden Belege mit einem Buchungssetz versehen) - die laufende Lohnabrechnung - Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldung und nicht zulässig: - eine Buchführung - beim Unternehmenskunden - einzurichten (Lohn- und Finanzbuchhaltung) - einen auf die betriebliche Belange seines Auftraggebers abgestimmten Kontenplan zu erstellen - vorbereitende Abschlussbuchungen vorzunehmen (z.B. Erstellen von Saldenlisten, Ansatz und Bewertung von Rückstellenungen) - einen Jahresabschluss zu erstellen (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung); dies gilt auch für die Erstellung einer sog. "Knopfdruckbilanz" im automatisierten Verfahren - den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung zu ermitteln - Umsatzsteuer-Voranmeldungen und andere Steuererklärungen zu fertigen (Ausnahme: Lohnsteuer-Anmeldung) - Lohnkonten einzurichten und abzuschließen |